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Wer sehen kann, muss diese Verkehrsregel kennen

Umgang mit Blinden im Strassenverkehr

In der Verkehrsregelverordnung (VRV) heisst es:

«Unbegleiteten Blinden ist der Vortritt stets zu gewähren, wenn sie durch Hochhalten des weissen Stockes anzeigen, dass sie die Fahrbahn überqueren wollen

Die gilt inner- wie auch ausserorts für alle Fahrzeuge, also auch beispielsweise für Velos und E-Trottis.

 

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