Dürfen kriminelle im Sicherheitsdienst arbeiten?
Klischees:
Durch die Medien hat sich ein gewisses Klischee gegenüber Sicherheitsdiensten aufgebaut, sodass viele denken, dass die Sicherheitsbranche ein Sammelbecken voller Straftäter und Schläger wäre.
Wann gilt jemand als Krimineller?
Als kriminell gilt eine Person, die zu strafbaren Handlungen neigt. Das heisst, jemand, der sich bereits strafbar gemacht hat und dem weitere Straftaten zuzutrauen sind.
Zuverlässigkeit:
Die Frage sollte eigentlich nicht lauten: “Dürfen Kriminelle im Sicherheitsdienst arbeiten?”, sondern: “Wann gilt eine Person als zuverlässig im Sinne des Sicherheits-Gewerberechts?”
Gesetz:
Laut Gesetz darf niemand, dem nicht in diesem Bezug vertraut werden kann eine solche Tätigkeit ausüben – Dazu zählen somit unter anderem auch jegliche Vorbestrafte (Zeitrahmen vorgeschrieben).
Sicherheitsregister:
Jedes Sicherheitsunternehmen ist dazu verpflichtet, einen neuen Mitarbeiter vor Dienstbeginn bei der zuständigen Behörde anzumelden, welche eine Zuverlässigkeitsprüfung durchführt. Zu dieser Prüfung kommt es erst, wenn der neue Mitarbeiter einen 20 – stündigen Grundkurs gemäss Vorgaben des VSSU (Verband Schweizerischer Sicherheits-Unternehmen) absolviert und die Abschlussprüfung erfolgreich bestanden hat.
Erst wenn die zuständige Behörde den neuen Mitarbeiter genehmigt, darf dieser eingesetzt werden. Im Kanton St. Gallen ist die Abteilung SIWAS der Kantonspolizei St. Gallen für die Zuverlässigkeitsprüfung zuständig.
Somit ist es klar – Kriminelle dürfen nicht im Sicherheitsdienst arbeiten.